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Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens: Zurechnung von Zollabgaben, über die mit einem anderen europäischen Staat ein Rechtsstreit geführt wurde?
Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().